Die enge Zusammenarbeit aller direkt an Schule Beteiligten, ist die Grundlage für ein gutes Miteinander und eine erfolgreiche Bildung. Sie sollen erleben und erfahren können, dass ein aufgeschlossener, partnerscahftlicher, von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung getragener Austausch und eine gemeinsame Beratung und gegenseitige Unterstützunung stattfinden und sich Mitwirkung tatsächlich lohnt. Dadurch ist gute Schule überhaupt möglich. Sie können und sollen sich engagiert für die Schule Ihrer Kinder einsetzen – WIE, das beschreiben wir hier.
Elternversammlungen: „Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher laden im Benehmenmit der Klassenlehrkraft mindestens dreimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer einer neu gebildeten Klasse lädt zur ersten Elternversammlung spätestens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts im Schuljahrein.“ BbgSchG § 81 (5) „Auf Wunsch von mindestens einem Fünftel der Eltern Minderjähriger einer Klassen finden Elternversammlungen statt“ BbgSchG § 81 (1) Anmerkung: D. h. es werden zu den drei pflichtigen weitere Elternversammlungen durchgeführt.
Elternsprechstunde: Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte dem Kalender dieser Homepage. Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der entsprechenden Lehrkraft. Weitere Sprechstunden der Lehrkräfte und der Schulleitung erfolgen nach Vereinbarung.
Die Fachkonferenz und die AG Ganztag berät sich mindestens zweimal im Schuljahr. Die Fachkonferenzleiterin lädt dazu ein. (Siehe Organigramm der Schule.)
Klassenrat: Den Termin legt die Klasse fest.
Klassenkonferenzen entnehmen Sie bitte dem Kalender dieser Homepage. Klassenkonferenzen der Jahrgangsstufe 6 zu den Gutachten für den weiteren Bildungsgang in der Sekundarstufe finden im Januar eines Jahres statt. Weitere Klassenkonferenzen legen die Klassenlehrkräfte fest. (§88 BbgSchG)